Dritter bundesweiter Honorarberatergipfel in Berlin
Am Dienstag, 20. März 2012, hat mit großem Erfolg der bereits mit Spannung erwartete, dritte bundesweite Honorarberatergipfel in Berlin stattgefunden. In erstmaliger Kombination mit der Financial Planning-Fachveranstaltung "Investmentanlagen in der Finanzplanung" konnten knapp 200 Teilnehmer, Pressevertreter, Referenten und Aussteller begrüßt werden, die neueste Informationen aus erster Hand zum aktuellen Stand in Sachen Honorarberatung erhielten. Die wesentlichen Ergebnisse finden Sie nachfolgend zusammengefasst:
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Die Vorträge der Referenten auf dem dritten bundesweiten Honorarberatergipfel finden Sie hier.
SPD fordert umfassende Regelung zur Stärkung der Honorarberatung
Berlin, Januar 2012. Die Sozialdemokraten fordern in einem Antrag (17/8182), dass unter anderem das Berufsbild für unabhängige Berater als Alternative zur provisionsgebundenen Beratung geschaffen werden soll. Des Weiteren soll Honorarberatern vorgeschrieben werden, eine Berufshaftpflichtversichrung abzuschließen. Hier finden Sie weitere Informationen direkt aus dem Deutschen Bundestag. Die BundesInitiative begrüßt den neuen Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion außerordentlich.
Antrag SPD-Fraktion.pdf
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BundesInitiative stärkt Netzwerk: Kooperation mit dem Network Financial Planner
Thomas Abel erläutert: "Eine zentrale, allseits akzeptierte Forderung in der Debatte um die Etablierung der Honorarberatung ist die Sicherstellung einer hohen
Beraterqualifikation und deren Bewahrung durch fortlaufende Weiterbildung. Dieses Ziel hat sich nicht nur die BundesInitiative, sondern auch der Network Financial Planner Berlin auf die Fahne
geschrieben, der in Berlin alljährlich das Financial Planner Forum ausrichtet. Das Berliner Forum gehört nach einer steilen Erfolgsgeschichte mit weit über 300 Teilnehmern inzwischen zu den größten
Veranstaltungen dieser Art bundesweit. Kai Drabe ergänzt: "Wir freuen uns sehr über diese Kooperation
und die zahlreichen Networking-Möglichkeiten, die sich für unsere Mitglieder hieraus ergeben. So können wir auch die an uns herangetragenen Erfahrungen aggregieren und
in die politischen Gremien tragen."
Europäische Kommission denkt über europaweites Provisionsverbot nach
Die Europäische Kommission plant, ab 2014 ein europaweites Provisionsverbot für freie Finanzvermittler einzuführen. Dies geht aus einem Richtlinienentwurf hervor, der im Rahmen von MiFID II in Brüssel derzeit geprüft und diskutiert wird. Nicht nur aus Sicht der BundesInitiative wird damit von europäischer Seite ein klares Zeichen für die Honorarberatung gesetzt. Die Diskussion um das Eckpunktepapier des Bundesverbraucherschutzministeriums dürfte sich in diesem Zusammenhang indes weiter verschärfen - wir halten unsere Mitglieder und alle Interessierten an dieser Stelle fortlaufend unterrichtet.
BundesInitiative begrüßt das Eckpunktepapier des Bundesverbraucherschutzministeriums zur Honorarberatung ausdrücklich
Berlin, Juli 2011. Das Bundesverbraucherschutzministerium hat ein Eckpunktepapier für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung formuliert. Die BundesInitiative der Honorarberater begrüßt dieses rundum ausgewogene Eckpunktepapier ausdrücklich.
Kai Drabe, Initiator der BundesInitiative der Honorarberater, führt hierzu aus: "Im Vorblatt des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts im April 2011 wurde festgehalten: '(...) Des Weiteren wird die Bundesregierung zeitnah die Möglichkeiten der umfassenden Regelung des Honorarberaters prüfen und so bald wie möglich umsetzen.' Das Bundesverbraucherschutzministerium ist mit dem vorgelegten Eckpunktepapier dieser Vorgabe vorbildlich nachgekommen und hat ein rundum vernünftiges Konzept vorgelegt, das es nun weiter zu verfolgen gilt." Ein ausführliches Interview im INVESTMENT mit unserem Sprecher Ulf Niklas wird an dieser Stelle am kommenden Montag veröffentlicht.
Hand in Hand mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V.
Unsere Initiative stärkt ihr Netzwerk: Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. ist ebenfalls in die Expertenkommission des Bundesverbraucherschutzministeriums berufen worden und wir engagieren uns dort gemeinsam für zahlreiche gleichgerichtete Interessen. So unterstützt der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. zum Beispiel auch die Schaffung eines Berufsbildes für den unabhängigen Honorarberater. Ein ausführliches Interview unseres Sprechers finden Sie hier:
Bundesrat fordert gesetzliche Verankerung der Honorarberatung
Berlin, Juni 2011. In seiner offiziellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Honorarberatung so rasch wie möglich auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Thomas Abel, Initiator der BundesInitiative der Honorarberater, erklärt: "Die BundesInitiative der Honorarberater begrüßt diese klare Aufforderung ausdrücklich. Die Honorarberatung ist nach Ansicht des Bundesrats eine sinnvolle Alternative zu der in Deutschland etablierten, provisionsorientierten Finanzvermittlung. Er hat damit aus unserer Sicht Recht: Solange keine vollständige Transparenz über die Finanzierung der Finanzberatung vorhanden ist, können die Kunden nicht erkennen, welche möglicherweise fehlerhaften Anreize von Provisionen ausgehen. Die Honorarberatung muss deshalb endlich gestärkt werden."
Wir setzen uns für die Etablierung der Honorarberatung beim BMELV ein
Berlin, Februar 2011. Am Donnerstag, 24. Februar 2011, hat das nunmehr dritte Fachgespräch der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen im Bundesverbraucherschutzministerium in Berlin stattgefunden. Die BundesInitiative der Honorarberater war erneut als fachlicher Experte in das Gremium geladen und hat sich - vertreten durch unseren Sprecher Ulf Niklas - erneut für die faire Etablierung der Honorarberatung in Deutschland und insbesondere die Schaffung eines gesetzlichen Bezeichnungsschutzes eingesetzt:
Empfehlungen BMELV.pdf
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Wir machen uns im Deutschen Bundestag für die Honorarberatung stark
Berlin, Dezember 2010. Am Mittwoch, 1. Dezember 2010, war die BundesInitiative als offizieller Sachverständiger vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geladen, um im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz zu beraten. In diesem Rahmen konnten wir die Gelegenheit nutzen, uns für die Honorarberatung stark zu machen und insbesondere auf das aus unserer Sicht dringende Erfordernis eines gesetzlichen Bezeichnungsschutzes hinzuweisen.
Über die eigentliche Anhörung hinaus hatten wir auch die Gelegenheit, dem Finanzausschuss eine schriftliche Stellungnahme vorab einzureichen, die nachfolgend zum Download bereitsteht:
Stellungnahme Finanzausschuss.pdf
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